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Hinweis: Alle Daten basieren auf den aktuell verfügbaren Quellen (Stand: November 2009)




(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 2010)





(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 2010)


Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten alle Arbeitnehmer, die krankenversicherungspflichtig, rentenversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Arbeitsförderungsgesetz sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Normalerweise gehören zu diesem Personenkreis alle Arbeiter, Angestellten und Personen in beruflicher Ausbildung. Im Durchschnitt sind ca. 75% aller Erwerbstätigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Dagegen zählen Beamte, Selbständige und mithelfende Familienangehörige nicht dazu.

 




 

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2009)



(Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2010)





Quelle: GfK 2009



Unter Kaufkraft versteht man hier die Summe aller Nettoeinkünfte in einer Gebietseinheit, unter anderem auch jenen Einkommensanteil, der für Ausgaben im Dienstleistungsbereich, Wohnungen, Reisen und Zukunftsvorsorge verwendet wird. Die Kaufkraftkennziffer ist auf den Bundesdurchschnitt (= 100) bezogen, der von FFB deutlich übertroffen wird (zum Vergleich: Die höchste Kaufkraftkennziffer in Oberbayern hatte 2005 der Landkreis Starnberg, im Januar 2006 nimmt der Landkreis FFB deutschlandweit einen stolzen 8. Rang ein).

 




(Quelle: Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2010)





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