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 | |  | Neuer Personalausweis kommt ab 01. November 2010 |  |
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 © Bundesministerium des Innern
Ab 01. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Der neue Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Darin enthalten ist ein integrierter kontaktloser Chip. Er ermöglicht neben der reinen Funktion als modernes hoheitliches Dokument eine Reihe weiterer innovativer Anwendungsmöglichkeiten. Hierzu zählen der elektronische Identitätsnachweis, die elektronische Signatur und biometrische Merkmale. Ferner sind zwei neue Angaben hinzugekommen: die Postleitzahl und der Ordens- oder Künstlername. Den neuen Personalausweis gibt es frühestens mit Beantragung zum 01.11.2010. Jeder bis zum 31.10.2010 beantragte Personalausweis wird noch in der alten Form ausgestellt. Dagegen führt jeder ab dem 01.11.2010 gestellte Antrag sofort dazu, dass der neue Personalausweis angefertigt wird. Eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht. Alle alten Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Bitte kalkulieren Sie Wartezeiten bei der Beantragung ein Mit Einführung des neuen Personalausweises zum 01.11.2010 wird sich leider auch die Dauer der Antragsstellung deutlich verlängern. Wir rechnen derzeit mit einer um ca. 15 Minuten verlängerten Bearbeitungszeit pro Antrag. Aus diesem Grund wird es leider zu deutlich längeren Wartezeiten im gesamten Bürgerbüro kommen.
Dies wird sich nicht nur auf die Beantragung eines Ausweises, sondern auf alle Vorgänge auswirken, die im Bürgerbüro bearbeitet werden. Darunter fallen z. B. auch An- und Abmeldungen, die Beantragung von Führungszeugnissen,Meldebestätigungen, Reisepässen und die Betreuung von Fundsachen. Deshalb bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger - sofern eine Beantragung von Personalausweisen noch nicht dringend notwendig ist – bereits im Vorfeld abzuwägen, ob die Antragstellung noch etwas hinausgeschoben werden kann. Die Bundesdruckerei hat zudem mitgeteilt, dass es aufgrund der Einführung des neuen Personalausweises und die dadurch notwendige Umstellung aller Systeme sowohl in den Behörden (also bei den Städten und Gemeinden) als auch in der Bundesdruckerei GmbH selbst, unter Umständen zu längeren Lieferzeiten kommen kann. Wir möchten Sie bitten, auch dies bei Ihren Überlegungen zu berücksichtigen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro unter Tel. 08141/281-3310 bis -3316 gerne zur Verfügung.

Zentrale Merkmale des neuen Personalausweises
- Mit dem neuen Personalausweis ist der elektronische Identitätsnachweis („Sich-online-Ausweisen“) möglich (eID-Funktion = electronic Identity). Damit können sich die Ausweisinhaber z.B. im Internet elektronisch sicher und eindeutig ausweisen – sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Anbietern von online Dienstleistungen.
- Eine weitere Neuerung ist die Verwendung der Unterschriftsfunktion (elektronische Signatur). Mit ihr können online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeich-nen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären.
- Auch beim neuen Personalausweis wird die Aufnahme biometrischer Merkmale wie bisher für einen eindeutigen Nachweis der Identität der Inhaberin bzw. des Inhabers sorgen. Im Unterschied zum Foto, das nach biometrischen Vorgaben gefertigt sein muss, erfolgt die Aufnahme der Fingerabdrücke in den neuen Personalausweis jedoch freiwillig. Allerdings dürfen lediglich hoheitliche Stellen das Lichtbild und gegebenenfalls die Fingerabdrücke abfragen

Folgende Gebühren wurden vom Bundesinnenministerium vorgeschlagen
| | Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010 | | | Antragstellende Person ab 24 Jahren | | | 28,80 Euro (10 Jahre gültig) | | | Antragstellende Person unter 24 Jahren | | | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) | | | Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | | | evtl. Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich | | | Vorläufiger Personalausweis | | | 10 Euro | | | Weitere Gebührenregelungen | | | Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres | | | gebührenfrei | | | Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion | | | 6 Euro | | | Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion | | | gebührenfrei | | | Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | | | 6 Euro | | | Ändern der Anschrift bei Umzügen | | | gebührenfrei | | | Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | | | gebührenfrei | | | Entsperren der Online-Ausweisfunktion | | | 6 Euro | | | Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | | | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Weitere und ausführlichere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.personalausweisportal.de, die vom Bundesministerium des Innern herausgegeben wird.

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