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Neuer Personalausweis ab 01.11.2010
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© Bundesministerium des Innern


Zum 01. November 2010 wurde der neue Personalausweis eingeführt. Der neue Ausweis besitzt lediglich die Größe einer Scheckkarte und ermöglicht neben der reinen Funktion als modernes hoheitliches Dokument eine Reihe weiterer innovativer Anwendungsmöglichkeiten wie elektronischer Identitätsnachweis, elektronische Signatur und biometrische Merkmale. Alle alten Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.


Was ist neu?


Der neue Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat.
Darin enthalten ist ein integrierter kontaktloser Chip. Im Vergleich mit dem alten Ausweis sind zwei neue Angaben hinzugekommen: die Postleitzahl und der Ordens- oder Künstlername. Außerdem ist auf der Vorderseite eine neue Nummer aufgebracht, eine so genannte sechsstellige Zugangsnummer

Bestandteil des neuen Designs ist auch ein Logo auf der Rückseite, das ab November 2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte kennzeichnen wird, die den neuen Personalausweis unterstützen. Die beiden sich ergänzenden Halbkreise symbolisieren die Verwendung des Ausweises in der Online- und der Offline-Welt, stehen aber auch für das Prinzip des gegenseitigen Ausweisens zwischen Nutzer und Anbieter.






Wesentliche Einsatzmöglichkeiten


  • Einführung am 1. November 2010
  • Scheckkartenformat
  • Chip im Innern der Ausweiskarte
  • Neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten
  • Mehr Kontrolle über die eigenen Daten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur
  • Mehr Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke






Zentrale Merkmale des neuen Personalausweises


  • Mit dem neuen Personalausweis ist der elektronische Identitätsnachweis (?Sich-online-Ausweisen?) möglich (eID-Funktion = electronic Identity). Damit können sich die Ausweisinhaber z.B. im Internet elektronisch sicher und eindeutig ausweisen ? sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Anbietern von online Dienstleistungen.
  • Eine weitere Neuerung ist die Verwendung der Unterschriftsfunktion (elektronische Signatur). Mit ihr können online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeich-nen, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären.
  • Auch beim neuen Personalausweis wird die Aufnahme biometrischer Merkmale wie bisher für einen eindeutigen Nachweis der Identität der Inhaberin bzw. des Inhabers sorgen. Im Unterschied zum Foto, das nach biometrischen Vorgaben gefertigt sein muss, erfolgt die Aufnahme der Fingerabdrücke in den neuen Personalausweis jedoch freiwillig. Allerdings dürfen lediglich hoheitliche Stellen das Lichtbild und gegebenenfalls die Fingerabdrücke abfragen






Anwendungsmöglichkeiten des neuen Ausweises


  • Online-Registrierung
  • An Automaten ausweisen
  • Pseudonymer Zugang
  • Online unterschreiben
  • Altersbestätigung
  • Automatisch Formulare ausfüllen
  • Online-Behördengänge
  • Barrierefreie Internetdienste nutzen
  • Zutrittskontrollen






Folgende Gebühren wurden beschlossen


(Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)


 Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
 Antragstellende Person ab 24 Jahren  28,80 Euro (10 Jahre gültig)
 Antragstellende Person unter 24 Jahren   22,80 Euro (6 Jahre gültig)
 Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige   evtl. Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich
 Vorläufiger Personalausweis  10 Euro 
 Weitere Gebührenregelungen
 Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres  gebührenfrei
 Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion  6 Euro
 Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion  gebührenfrei
 Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)  6 Euro
 Ändern der Anschrift bei Umzügen  gebührenfrei
 Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall  gebührenfrei
 Entsperren der Online-Ausweisfunktion  6 Euro
 Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates  Festlegung durch jeweiligen Anbieter



Weitere und ausführlichere Informationen finden Sie auf der Internetseite


die vom Bundesministerium des Innern herausgegeben wird.


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