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 (Foto: © N-Media-Images - Fotolia.com)
IHK Förderprogramme für Unternehmen zur Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise Mit den Konjunkturpaketen I und II hat die Bundesregierung Programme ins Leben gerufen, die angeschlagenen Unternehmen helfen sollen, die Finanz- und Wirtschaftskrise so gut wie möglich zu überbrücken. Die IHK für München und Oberbayern hat auf ihrer Homepage einen Förderwegweiser für mittelständische Unternehmen gegen die Krise eingerichtet, der unter dem Punkt „Starthilfe und Unternehmensförderung“ eingesehen werden kann und die wichtigsten Förderprogramme erklärt.
Der direkte Link: www.ihk-muenchen.de
Förderdatenbank: Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU Nähere Informationen unter www.foerderdatenbank.de

Bayerisches Mittelstandskreditprogramm:
- Förderung:
Investitionsvorhaben bis max. 1,5 Mio. EUR (Gründung, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung von Unternehmen) - Antragsberechtigt:
kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Handels, Handwerks, des Hotel- und Gastronomie- sowie sonstigen Dienstleistungsgewerbes Angehörige freier Berufe (ohne Heil- und Heilhilfsberufe) - weitere Informationen:
Antrag über die Hausbank an die LfA: www.lfa.de

Ergänzungsdarlehen der LfA
- Förderung:
größere Aufstockungen des Warenlagers, Konsolidierungen und Auslandsinvestitionen - Antragsberechtigt:
Unternehmen, Angehörige freier Berufe - weitere Informationen:
Antrag über die Hausbank an die LfA: www.lfa.de

Bürgschaften der Kreditgarantie-gemeinschaften (KGG):
- Förderung:
Verbürgung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden würden - Antragsberechtigt:
kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks, Handels, Gartenbaus, Hotel- und Gastronomiegewerbes - weitere Informationen:
Antrag über die Hausbank an die jeweils zuständige Kreditgarantiegemeinschaft; z. B. www.kgg-handel.de

Bürgschaften der LfA:
- Förderung:
Verbürgung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten, die wegen mangelnder bankmäßiger Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden würden - Antragsberechtigt:
kleine und mittlere Unternehmen, die wegen ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei einer KGG stellen können, Angehörige freier Berufe - weitere Informationen:
Antrag über die Hausbank an die LfA: www.lfa.de

Haftungsfreistellungen:
- Förderung:
Existenzgründungen im Mittelstandskreditprogramm sowie Vorhaben im Rahmen des Altlastenkredit- und Technologieförderungsprogramms - Antragsberechtigt:
kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer - weitere Informationen:
Antragsweg der jeweiligen Programme www.lfa.de

Beteiligungskapital für Existenzgründer: - Förderung:
finanzielle Unterstützung des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs von 20.000 EUR bis max. 125.000 EUR - Antragsberechtigt:
Existenzgründer, Unternehmen in der Existenzfestigungsphase - weitere Informationen:
aktuelle Konditionen unter Tel. 01801/212424 oder über Faxabruf 089/2124-2440 (Darlehenskonditionen) und 089/2124-2586 (Beteiligungskapital)

Konsortionalfinanzierung:
- Förderung:
Investitionsvorhaben über 2,5 Mio. EUR - Antragsberechtigt:
Unternehmen, kommunale Maßnahmeträger für wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben, Angehörige freier Berufe - weitere Informationen:
formlos über die Hausbank

Beteiligungskapital:
- Förderung:
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen für neue Produkte und deren Markteinführung im Bereich der industriellen Schlüsseltechnologien - Antragsberechtigt:
kleine und mittelständische Unternehmen mit großem Wachstumspotential - weitere Informationen:
Bayernkapital: www.bayernkapital.de Fax: 0871/92325-55

Technologieförderungsprogramm:
- Förderung:
Entwicklungsvorhaben, Anwendungsvorhaben - Antragsberechtigt:
bei Entwicklungsvorhaben Unternehmen mit weniger als 400 Beschäftigte bei Anwendungsvorhaben Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte und einem Jahresumsatz bis max. 40 Mio. EUR - weitere Informationen:
Anträge bei Entwicklungsvorhaben nach Vorsprache im Bay. Wirtschaftsministerium Anträge bei Anwendungsvorhaben über die Hausbank an die zuständige Bezirksregierung

Startgeld:
- Förderung:
Sachinvestitionen, Warenlager, Betriebsmittel, bis zu einem Investitionsbedarf von max. 50.000 EUR - Antragsberechtigt:
Unternehmen - weitere Informationen:
Antrag über die Hausbank: www.kfw-mittelstandsbank.de

ERP-Eigenkapitalhilfe:
- Förderung:
Unternehmensgründungen (gewerblich und freiberuflich; außer Landwirt-schaft) Unternehmensübernahmen und aktive Beteiligungen an einem Unternehmen Wachstumsinvestitionen - Antragsberechtigt:
Existenzgründer (natürliche Personen) - weitere Informationen:
Antrag über die Hausbank: www.kfw-mittelstandsbank.de

ERP-Existenzgründungsdarlehen:
- Förderung:
Unternehmensgründungen, -übernahmen, -beteiligungen Wachstumsinvestitionen Verlagerungsinvestitionen - Antragsberechtigt:
Gewerbetreibende, Freiberuflich Tätige (Ausnahme: Angehörige der Heilberufe) - weitere Informationen:
Antrag über die Hausbank: www.kfw-mittelstandsbank.de

Gründungszuschuss:
- Förderung:
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus - Antragsberechtigt:
natürliche Personen, die aus der Arbeitslosigkeit eine Existenz gründen und keine Mitarbeiter beschäftigen - weitere Informationen:
Anträge beim zuständigen Arbeitsamt www.arbeitsamt.de, www.bmwi.de

Staatliche Förderung für kleine und mittelgroße Unternehmen: Innovationsgutscheine! Im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung hat die Wirtschaftsfördergesellschaft Bayern Innovativ GmbH ein neues Förderprogramm für kleine und mittelgroße Betriebe aufgelegt: "Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe". Wie für alle Unternehmen, so gilt auch für kleine Gewerbebetriebe, dass mit Hilfe von neuen Ideen und Produkt- bzw. Dienstleistungsentwicklungen Innovationen hervorgebracht werden, die effektive Wettbewerbsvorteile am Markt generieren können. Doch gerade kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe haben es - nicht zuletzt in wirtschaftlichen Krisensituationen - schwer, ausreichende Ressourcen für Marktforschung oder innovative Entwicklungstätigkeiten bereit stellen zu können.
Mit dem o.g. neuen Förderprogramm, das zum 01. Juni 2009 gestartet wurde und zunächst für 3 Jahre befristet ist, sollen diese Unternehmen die Möglichkeit erhalten, in die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produktideen investieren zu können. Das Programm hat ein jährliches Gesamtvolumen in Höhe von 2 Millionen Euro, förderbar sind bspw. Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Prototypenentwicklung usw...
Weitere Informationen: http://www.innovationsgutschein-bayern.de
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