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 | |  | Künftige Personalausstattung für den Bereich "Sozialer Wohnungsbau" reicht aus |  |
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(11/22/2005 - Aktuelles)
(22.11.05) - In der letzten Hauptausschusssitzung am 08.11.2005 äußerte der SPD-Fraktionsvorsitzende Walter Schwarz im Rahmen der Beratungen über die Nachtragshaushaltssatzung Bedenken, dass der Aufgabenzuwachs im Bereich sozialer Wohnungsbau, den die Erklärung Fürstenfeldbrucks zur Großen Kreisstadt ab nächstem Jahr mit sich bringt, von lediglich einer Vollzeitkraft bewältigt werden könne. Nach Rückfrage bei den zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung und im Landratsamt zeigt sich Bgm. Kellerer jedoch davon überzeugt, dass das Aufgabengebiet „Sozialer Wohnungsbau“ mit einer Vollzeitkraft zunächst angemessen besetzt ist.
Die Stadt Fürstenfeldbruck übernimmt zum 01.01.2006 915 von ca. 1.400 Sozialwohnungen im Landkreis. Allerdings ist nicht die absolute Zahl der Sozialwohnungen die richtige Kenngröße für die Personalbedarfsbemessung, sondern die Tatsache, welche Aufgaben einer Kommune bzw. einem Landkreis auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus gesetzlich zugewiesen sind.
Die Stadt Fürstenfeldbruck muss laut gesetzlicher Bestimmungen im Gegensatz zu anderen Landkreiskommunen wie z. B. der Stadt Germering keine konkrete Zuweisung von Sozialwohnungen vornehmen, sondern lediglich allgemeine Wohnberechtigungsscheine für Bedürftige erteilen. Da die Zuweisung von Sozialwohnungen gegenüber der Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen, bei denen sich der Berechtigte selbst um die Suche einer Sozialwohnung kümmern muss, mit einem erheblichen Mehraufwand an Arbeit verbunden ist, kann die absolute Zahl an Sozialwohnungen nur ein Hinweis, aber keine konkrete Größe für die Personalbedarfsbemessung sein. Wesentlich zielführender ist es stattdessen, von den konkreten Fallzahlen auszugehen.
Im Landkreis Fürstenfeldbruck wurden im Jahr 2004 531 allgemeine und besondere Wohnberechtigungsscheine erteilt. 211 Fälle betrafen das Stadtgebiet Fürstenfeldbruck. Zukünftig werden im Landratsamt 2 Teilzeitkräfte, die zusammen einer Vollzeitkraft entsprechen, ca. 60 % der noch im Jahr 2004 angefallenen Verfahren abwickeln. In der Stadtverwaltung Fürstenfeldbruck wird ein Mitarbeiter in Vollzeit für ca. 40 % der im Jahr 2004 angefallenen Vorgänge zuständig sein. Den Mitarbeitern im Landratsamt verbleiben aber auch eine erhebliche Anzahl von Verfahren, bei denen die Zuweisung einer Sozialwohnung zwingend ist.
Außerdem weist das Landratsamt darauf hin, dass die Zahl der Sozialwohnungen in Fürstenfeldbruck stark rückläufig ist. Das Landratsamt geht davon aus, dass bis zum Jahr 2013 die Zahl der Sozialwohnungen in unserer Stadt auf ca. 500 absinken werde.
Vor diesem Hintergrund hält Bgm. Kellerer die geplante Personalausstattung für geeignet, die anstehenden Aufgaben zu erfüllen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Stadt Fürstenfeldbruck durch Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung für die konkrete Zuweisung von Sozialwohnungen zuständig wäre. In diesem Fall würde die jetzige Personalausstattung nicht ausreichen.
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