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Mikrozensus 2012 gestartet: Interviewer bitten um Auskunft
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Der Mikrozensus ist eine amtliche Datenerhebung und dient als Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen


Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet der Mikrozensus durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung und findet bei einem Prozent der Bevölkerung statt. Die Erhebung ermittelt seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.


Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden rund 60.000 Haushalte in Bayern von speziell geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern befragt. Themen sind die wirtschaftliche und soziale Lage sowie in diesem Jahr auch das Pendlerverhalten der Befragten. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben.

Laut Bayerischem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. Die betreffenden Haushalte wurden nach einem objektiven Zufallsverfahren für die Erhebung ausgewählt. In Bayern sind demnach bei rund 60.000 Haushalten wöchentlich mehr als 1.000 Haushalte zu befragen.

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt.

Deshalb besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Die Interviewerinnen und Interviewer kündigen zuvor ihre Besuche bei den Haushalten schriftlich an und legitimieren sich mit einem Ausweis des Landesamts. Sie sind ferner zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2012 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.


(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung)



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