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 | |  | Bgm. Kellerer bedauert ablehnende Haltung der Regierung von Oberbayern zum Ampersteg |  |
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(11/22/2005 - Aktuelles)
(22.11.05) - Die Stadtverwaltung Fürstenfeldbruck hatte geplant, südlich der Wohnbebauung Buchenau auf Höhe km 90 einen Steg über die Amper zu errichten. Damit sollten die Amperauen als Naherholungsgebiet zwischen Fürstenfeldbruck und Schöngeising an Attraktivität gewinnen und für Spaziergänger ein Rundweg zwischen Fürstenfeld und der Buchenau ermöglicht werden. Somit hätte man eine direkte Verbindung von der Buchenau über die Zellhofstraße zum ehemaligen Klosterareal und eine Anbindung an den Ammer-Amper-Radweg geschaffen. Um die Resonanz in der Bevölkerung für dieses Projekt zu erkunden, gab die Stadtverwaltung bereits vor knapp drei Jahren eine Befragung durch ein externes Büro in Auftrag, die den Wunsch nach einer solchen Verbindung über die Amper untermauerte.
Da es sich bei den Amperauen in diesem Bereich um ein europaweit geschütztes Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) handelt, musste die Stadt vor der geplanten Realisierung beim Landratsamt eine wasserrechtliche Plangenehmigung beantragen. Dies geschah im Dezember 2004. Dazu war auch eine spezielle Umweltverträglichkeitsstudie notwendig, deren Ergebnisse in das Genehmigungsverfahren maßgeblich einflossen. Die Erteilung des naturschutzrechtlichen Einvernehmens oblag letztendlich der Regierung von Oberbayern.
Bedauerlicherweise hat jedoch die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 24. August 2005 das naturschutzrechtliche Einvernehmen abgelehnt. Als Begründung wurde angegeben, dass in absehbarer Zeit dieses Gebiet aufgrund der neuen Wegeverbindung vermehrt von Spaziergängern mit Hunden genutzt werden würde. Da ein Leinenzwang nicht ausreichend kontrollierbar sei, sah man den geschützten Lebensraum von Bodenbrütern beeinträchtigt. Außerdem wurde angeführt, dass der Steg das öffentliche Wohl nicht wesentlich verbessern würde, da es bereits genug andere Verbindungen zwischen Fürstenfeld und der Buchenau gebe.
Für uns ist die Ablehnung dieses Vorhabens unverständlich, da uns die Schützenswürdigkeit dieses Gebietes sehr wohl bewusst ist. Durch den Ammer-Amper-Radweg werden in Spitzenzeiten Heerscharen von Spaziergängern und Radfahrern auch aus dem weiteren Umfeld in dieses Gebiet geschleust, die in keiner Relation zu den ansässigen Spaziergängern stehen können.
Was meinen Unmut jedoch besonders nährt, ist die Tatsache, dass ich weder von der Regierung von Oberbayern noch vom Landratsamt offiziell über die Ablehnung informiert wurde, sondern erst aus der Presse davon erfahren habe. Dagegen wurde der Bund Naturschutz bereits im September von der Ablehnung unterrichtet. Die Stadtverwaltung wurde mit Schreiben vom 07. November 2005 lediglich dazu aufgefordert, den entsprechenden Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zurückzunehmen, was wir momentan prüfen.
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